In der Schweiz gibt es keine allgemeine, landesweite Impfpflicht. Die rechtliche Grundlage bildet das Epidemiengesetz (EpG). Gemäss Art. 22 dieses Gesetzes können Kantone in besonderen Ausnahmesituationen ein Impf-Obligatorium für klar definierte Personengruppen festlegen – beispielsweise für besonders gefährdete oder beruflich besonders exponierte Personen.

Kantone mit Möglichkeit eines Impf-Obligatoriums

Laut Recherchen und Berichterstattung von Schweizer Radio und Fernsehen können derzeit folgende Kantone unter bestimmten Voraussetzungen ein Impf-Obligatorium anordnen:

  • Kanton St. Gallen
  • Kanton Basel-Landschaft
  • Kanton Basel-Stadt
  • Kanton Appenzell Ausserrhoden
  • Kanton Graubünden
  • Kanton Solothurn
  • Kanton Zug
  • Kanton Nidwalden
  • Kanton Zürich
  • Kanton Schaffhausen (im Gesetz vorgesehen bzw. im Gesetzesentwurf)
  • Kanton Luzern
  • Kanton Uri

Zusammen leben in diesen 12 Kantonen ungefähr 3,9 Millionen Menschen. Die gesamte Bevölkerung der Schweiz beträgt rund 9 Millionen. Damit repräsentieren diese Kantone ungefähr 40–45 % der Schweizer Bevölkerung. Das bedeutet, dass die jeweilige Kantonsregierung im Ernstfall ein Obligatorium anordnen könnte. In der Regel drohen bei Nichtbefolgung Bussen oder berufliche Einschränkungen, je nach kantonalem Recht.

Andere Kantone – etwa Bern, Aargau, Thurgau oder Glarus – kennen derzeit keine entsprechende rechtliche Grundlage für ein Impf-Obligatorium.

Wenn ein Kanton ein Impf-Obligatorium anordnet und dieses nicht befolgt wird, können Sanktionen folgen. Die maximale Höhe der Bussen unterscheidet sich je nach kantonalem Recht:

Kanton Mögliche Maximalbusse

  • St. Gallen bis CHF 20’000  (geplant)
    Derzeit nur Gesetzesentwurf, noch nicht in Kraft
  • Zürich bis CHF 50’000 Strafrahmen gemäss Gesundheitsgesetz
  • Wallis bis CHF 100’000 oder Haft
    Sehr hoher Strafrahmen im kantonalen Recht
  • Basel-Stadt bis CHF 50’000 
    Allgemeiner Strafrahmen im Gesundheitsgesetz
  • Graubünden bis CHF 20’000 
    Allgemeine Strafbestimmungen bei Missachtung behördlicher Anordnungen
  • Solothurn bis CHF 20’000 
    Strafrahmen bei Verstössen gegen kantonales Gesundheitsrecht

Die genannten Beträge sind Höchstgrenzen. Die tatsächliche Höhe einer Busse hängt vom Einzelfall ab. Ein Impf-Obligatorium darf nur bei erheblicher Gesundheitsgefahr und für klar definierte Gruppen (zum Beispiel Gesundheits- oder Pflegepersonal) verhängt werden. Die kantonalen Regelungen stützen sich auf das Epidemiengesetz, das solche Massnahmen in Ausnahmesituationen erlaubt. Ein kantonales Impf-Obligatorium ist also ein rechtliches Instrument für Ausnahmesituationen.