Alle Zeichen stehen auf Aufrüstung: Bundeskanzler Merz und die Bundesregierung wollen Deutschland verteidigungsfähiger und „kriegstüchtig“ machen. Dafür soll die Bundeswehr personell deutlich wachsen. Doch neben Kasernen, Ausbildern und Material braucht sie vor allem eines: Soldatinnen und Soldaten.

Seit 2026 läuft deshalb die neue Wehrerfassung. Alle 18-jährigen Deutschen erhalten einen Fragebogen, mit dem Motivation, Eignung und persönliche Qualifikationen für einen möglichen Wehrdienst erfasst werden. Für junge Männer ist die Beantwortung verpflichtend, für Frauen freiwillig. Ab dem 1. Juli 2027 sollen Männer des Jahrgangs 2008 und jünger verpflichtend gemustert werden. Der neue Wehrdienst setzt zunächst auf Freiwilligkeit. Reichen die Freiwilligen jedoch nicht aus kann der Bundestag eine sogenannte Bedarfswehrpflicht beschliessen. Eine automatische Wiedereinführung der Wehrpflicht gibt es damit nicht – dafür ist ein weiterer politischer und gesetzgeberischer Schritt erforderlich.

Damit stellt sich für viele Menschen nicht nur die Frage, ob sie bereit wären, im Ernstfall an die Front geschickt zu werden. Ebenso bedeutsam ist die Frage, welche Eingriffe in die persönliche und körperliche Selbstbestimmung bereits während der militärischen Ausbildung verlangt werden könnten.

Soldatinnen und Soldaten unterliegen besonderen medizinischen Vorschriften. Impfungen gehören seit Jahren zum Basisimpfschema der Bundeswehr. Grundlage dafür ist unter anderem § 17a des Soldatengesetzes. Danach können Soldatinnen und Soldaten verpflichtet sein, bestimmte ärztliche Massnahmen zu dulden. Die Bundeswehr begründet dies augenwischerlisch insbesondere mit der Einsatzbereitschaft und der Fürsorgepflicht gegenüber der Truppe.

Besonders deutlich wurde diese Frage während der COVID-19-Pandemie. Ende 2021 wurde die Corona-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr aufgenommen und damit für Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich duldungspflichtig. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Regelung 2022, verlangte zugleich aber eine regelmässige Überprüfung angesichts veränderter wissenschaftlicher und tatsächlicher Rahmenbedingungen. Im Mai 2024 wurde die allgemeine Duldungspflicht schliesslich aufgehoben und durch eine nachdrückliche Empfehlung ersetzt.

Gerade dieser Vorgang wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie weit darf der Staat bei Menschen in das Recht auf körperliche Selbstbestimmung eingreifen?

Denn mit einer Verpflichtung zum Wehrdienst geht nicht nur die Verpflichtung einher, eine Uniform zu tragen, körperlich zu trainieren oder militärische Befehle zu befolgen. Es können auch medizinische Untersuchungen, Impfungen und andere gesundheitliche Massnahmen eine Rolle spielen. Gerade deshalb sollte jeder, der über einen verpflichtenden Wehrdienst diskutiert, auch darüber sprechen, welche Rechte ein Wehrpflichtiger gegenüber dem Staat behält.

Wehrpflicht bedeutet auch Einschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der in der öffentlichen Diskussion häufig wenig Beachtung findet: Wehrpflicht kann nicht nur die Berufswahl oder die persönliche Lebensplanung beeinflussen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Bewegungsfreiheit.

Das geltende Wehrpflichtgesetz sieht bereits heute für männliche Wehrpflichtige Einschränkungen bei längeren Auslandsaufenthalten vor. Nach § 3 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz benötigen männliche Personen ab dem 17. Lebensjahr grundsätzlich eine Genehmigung, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Für bestimmte Situationen gelten weitere Regelungen. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall verschärfen sich die gesetzlichen Verpflichtungen zusätzlich. Die konkreten Einschränkungen hängen von Alter, Wehrpflichtstatus und der jeweiligen Lage ab. Gerade im Spannungs- oder Verteidigungsfall können jedoch deutlich weitergehende Pflichten greifen. Das sollte in einer demokratischen Gesellschaft offen thematisiert werden.

Dänemark geht bei der Wehrpflicht noch einen Schritt weiter

Ein Blick auf andere europäische Länder zeigt, dass sich die Debatte über Wehrpflicht längst nicht mehr nur auf Männer beschränkt.

Dänemark hat zum 1. Juli 2025 die Wehrpflicht vollständig für Männer und Frauen gleichgestellt. Frauen, die ab diesem Zeitpunkt 18 Jahre alt werden, müssen zur sogenannten „Forsvarets Dag“ erscheinen und ihre Eignung für den Wehrdienst feststellen lassen. Bei nicht ausreichender Zahl an Freiwilligen können geeignete Personen anschließend zum Wehrdienst verpflichtet werden.

Damit wurde ein Modell geschaffen, bei dem junge Frauen und Männer grundsätzlich denselben Pflichten unterliegen. Die dänischen Streitkräfte haben zugleich die Dauer des regulären Wehrdienstes ausgeweitet: Die neue Ausbildung umfasst grundsätzlich elf Monate, bei bestimmten Einheiten zwölf Monate. Dänemark zeigt damit wohin sich die europäische Wehrpflicht entwickeln kann: weg von einer klassischen Pflicht ausschliesslich für Männer und hin zu einer allgemeinen Verpflichtung, bei der auch Frauen herangezogen werden können.

Wer über einen neuen oder verpflichtenden Wehrdienst spricht, sollte deshalb nicht nur über Waffen, Verteidigungsausgaben, Kasernen oder geopolitische Bedrohungen sprechen. Es geht auch um grundlegende Bürgerrechte. Wie weit darf der Staat über den Körper eines Menschen verfügen, wenn dieser Mensch zum Dienst verpflichtet wird? Welche medizinischen Massnahmen dürfen angeordnet werden? Wie wird mit individuellen gesundheitlichen Risiken umgegangen? Welche Möglichkeiten gibt es, eine medizinische Maßnahme aus Gewissens- oder Gesundheitsgründen abzulehnen? Und welche Einschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit sind in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall zulässig?

Manche Kritiker, die bereits vor Jahren vor den Folgen der Impfpolitik warnten, sehen in der heutigen Entwicklung eine Bestätigung ihrer damaligen Befürchtungen. Mit einem inzwischen sprichwörtlich „meterhohen Aluhut“ wurde teilweise die These vertreten, dass auf die Corona-Impfungen irgendwann ein Kriegsszenario folgen könnte, falls nicht aufgrund der Impfung bereits die gewünschten Sterbezahlen (Bevölkerungsreduktion) erreicht werden. Es stellt sich eine berechtigte Frage: Was genau bedeutet „Landesverteidigung“, wenn der einzelne Bürger im Ernstfall selbst zum Einsatz gezwungen und damit höchstwahrscheinlich selbst zum Opfer des Krieges wird?

Denn Regierungen entscheiden über militärische Einsätze, während diejenigen, die kämpfen und sterben sollen, häufig junge Menschen sind, die auf diese Entscheidungen nur begrenzten Einfluss haben. Wenn ein Staat von seinen Bürgern verlangt, im Extremfall ihr Leben auf dem Schlachtfeld zu lassen, muss deshalb auch die Frage erlaubt sein: Wen oder was verteidigst du dort eigentlich (die Grenzen sind seite 2016 mehrheitlich offen) – deine Familie und deine Heimat, deine Freiheit und deine demokratische Ordnung oder letztlich politische Entscheidungen, die andere getroffen haben, wie die Rüstungsindustrie die sich an deinem Leid bereichert?

Wer Menschen im Namen der Sicherheit zum grössten persönlichen Opfer verpflichten kann, muss besonders sorgfältig erklären, wofür dieses Opfer verlangt wird und wer über dessen Notwendigkeit entscheidet.

Eine berechtigte Frage sollte auch sein: Wie viele Stunden Marsch überlebst du überhaupt mit den selbstamplifizierenden und neuartig stark übertragbaren Covid-Spritzen unter Stress, wenn dein Herz schnell pumpt, du schwer beladen bist und aufgrund der Impfung bereits Atemprobleme hast? Kommst du überhaupt dazu, einmal den Abzug zu drücken, bevor dich dein Gehorsam gegenüber der Impfpflicht zuvor umbringt?