Ein leiser, aber tiefgreifender Wandel findet in den medizinischen Systemen statt – verborgen im Kleingedruckten. Ein Whistleblower aus dem Krankenhauswesen hat aufgedeckt, dass in neuen Einverständniserklärungen der Begriff „Impfstoff“ zunehmend verschwindet. Stattdessen taucht nun die Bezeichnung „Biologika“ oder „Biogenics“ auf – eine sprachliche Verschiebung mit weitreichenden Konsequenzen. Denn unter diesem Sammelbegriff lassen sich zahlreiche Substanzen verbergen, die bisher als getrennte medizinische Kategorien galten.
Die US-Gesundheitsbehörde FDA definiert „Biologika“ als biologische Produkte, die von lebenden Organismen abgeleitet werden – darunter Impfstoffe, Gentherapien, monoklonale Antikörper, Stammzellen, Immuntherapien, Allergene, Blutplasma, rekombinante Proteine, Wachstumsfaktoren oder sogar Botox. Diese weite Definition öffnet ein juristisches Hintertürchen: Wenn ein Patient ein Formular unterzeichnet, das die Anwendung solcher „Biologika“ erlaubt, kann das Krankenhauspersonal theoretisch über die Art der Substanz entscheiden – auch ohne eine explizite Zustimmung zu einem bestimmten Wirkstoff.
Besonders brisant wird es, wenn Patienten während einer Operation unter Narkose stehen. In einem solchen Zustand kann niemand widersprechen, niemand Fragen stellen, niemand Einspruch erheben. Wenn also eine Klinik die Formulierung „Verabreichung von Biologika nach medizinischem Ermessen“ in ihren Dokumenten führt, könnte dies den Weg zu Injektionen öffnen, die nicht ausdrücklich besprochen oder genehmigt wurden.
Im deutschen Recht gilt seit 2013 der Grundsatz der informierten Einwilligung (§630e BGB). Kein Arzt darf ohne ausdrückliche Aufklärung und Zustimmung des Patienten handeln. Dazu gehört die Information über Diagnose, Behandlungsablauf, Risiken, Alternativen und den konkreten Zweck der Maßnahme. Doch wenn Begriffe absichtlich unklar gehalten oder juristisch verschleiert werden, kann der Patient seine Rechte kaum mehr effektiv ausüben.
Medizinethiker warnen daher vor dieser neuen Praxis. Sie sei nicht nur unethisch, sondern untergrabe das Vertrauen zwischen Arzt und Patient. Die Einführung technischer Begriffe wie „Biologika“ verwische die Grenzen zwischen bekannten Therapien und experimentellen Verfahren. Was harmlos klingt, kann also eine Zustimmung zu neuartigen oder genverändernden Substanzen bedeuten – möglicherweise ohne dass der Betroffene es begreift.
Der Rat an jeden Menschen lautet: Lest, was ihr unterschreibt. Fordert eine Kopie aller Einverständniserklärungen an, bevor ihr sie abgebt. Wenn dort Begriffe wie Biologika, Biogenics oder biologische Materialien auftauchen, ergänzt schriftlich euren Vorbehalt: „Ich stimme der Verabreichung von Biologika oder Biogenics nicht zu.“
Diese einfache Klarstellung kann rechtlich von Bedeutung sein. Zudem empfiehlt es sich, die Ablehnung separat zu unterschreiben und aufzubewahren – vor allem, wenn das Formular elektronisch auf einem Tablet ausgefüllt wurde.
Wir leben in einer Zeit, in der Verantwortung wieder bewusst ergriffen werden muss – nicht nur für Körper und Gesundheit, sondern auch für Selbstbestimmung und Wahrheit. Jeder von uns ist gefordert, wachsam zu bleiben, die eigenen Rechte zu kennen und sie zu verteidigen. Denn wahre Heilung geschieht nur dort, wo Vertrauen, Transparenz und freie Zustimmung miteinander im Einklang stehen.
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